Anspruch auf Ermäßigung haben Schüler, Auszubildende, Studierende, Inhaber eines Schwerbehindertenausweises*, Inhaber der Ehrenamtskarte, Bezieher von Bürgergeld, Freiwilligendienstleistende.
Ermäßigungsnachweise (SB-Ausweise, Berechtigungskarten, Immatrikulationsbescheide etc.)
sind vor dem Bezahlvorgang unaufgefordert vorzuzeigen.
Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
*bei nicht gelöschtem Kennzeichen "B" bzw. Eintrag "Das Mitführen einer Begleitperson ist nachgewiesen" erhält die Begleitperson des/der Ermäßigungsberechtigten freien Eintritt.
